Das Versicherungskonto

Ihr Versicherungskonto bildet die Grundlage für die Berechnung der Rente. Beiträge, die der Arbeitgeber und Sie selbst einzahlen, werden auf Ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben. Das gilt aber nicht für alle für die Rente anrechenbaren Zeiten. Mutterschaft, Elternzeit, figurative Zeiten, Arbeitslosenzeiten, Beitragszeiten bei anderen Versicherungsträgern, ausländische Beitragszeiten und Ausbildungszeiten werden nicht automatisch angerechnet.

Die Ansuchen um Anerkennung sollte man grundsätzlich nicht auf die lange Bank schieben. Besser ist es, direkt schon so früh wie möglich aktiv zu werden und die verschiedenen Anträge um Anerkennung aller Versicherungszeiten in die Wege zu leiten. Natürlich hängt jede diesbezügliche Tätigkeit mit der jeweiligen Situation der/des Bediensteten zusammen.

Sollten noch Nachweise und Dokumente für Zeiten, die noch nicht im Konto aufscheinen, erforderlich sein, besteht bei frühzeitigen Bemühungen eine größere Chance sich alle notwendigen Unterlagen zu beschaffen.