Elektronische Arbeitszeiterfassung

Hier finden Sie Informationen bezüglich Arbeitszeiterfassung, Arbeitszeitsaldo und flexible Arbeitszeiten.

Buchung (Stempelung)

Bei Dienstantritt erhalten Sie eine Stempelkarte (Buchungsausweis), soweit an Ihrer Dienststelle eine Stempeluhr (Buchungsterminal) vorhanden ist. Damit Ihre effektive Arbeitszeit erfasst werden kann, müssen Sie das Betreten und Verlassen des Dienstgebäudes stempeln.
Für besondere Gründe (Kaffeepause, Dienstgang, Außendienst, kurze Abwesenheit) geben Sie den vorgesehenen, an der Stempeluhr angeführten Code ein.
Jedes EIN braucht ein AUS.
Wenn falsch gestempelt wurde, gleich noch einmal stempeln, damit die erste Stempelung aufgehoben ist, und dann die richtige Stempelung vornehmen.
Alle Ein- und Ausgänge sind verpflichtend zu stempeln!
Zusätzlich gibt es im Landesdatennetz (Intranet) einen Zugang zum Arbeitszeiterfassungssystem (AZES), wo Sie Ihre Stempelungen, Überstunden, Urlaubstage und anderes sichten und elektronische Anträge (Fehlzeit- oder Korrekturanträge) erstellen können, um bestimmte Abwesenheiten oder Korrekturen eintragen zu lassen.
Das Monatsjournal, das alle im betreffenden Monat gemachten Stempelungen und Eintragungen enthält, ist zu kontrollieren und gegebenenfalls mittels zusätzlichen Anträgen zu korrigieren oder zu vervollständigen.
Hilfestellungen zum Lesen des Monatsjournals finden Sie hier.

Handbuch

Weitere Informationen sind im Handbuch zur elektronischen Arbeitszeiterfassung für das Verwaltungspersonal (Schulpersonal ausgenommen) enthalten.

Arbeitszeitsaldo oder Gleitzeitsaldo für das Verwaltungspersonal

Der Arbeitszeit- oder Gleitzeitsaldo (das heißt das Zeitguthaben bzw. die Zeitschuld) am Ende des Monats kann bis zu +/- 8 Stunden betragen.
Den positiven Saldo der Arbeitszeit können Sie ausgleichen, falls keine begründeten dienstlichen Erfordernisse bestehen; auch während der Kernzeit.
Erfolgt der Saldoausgleich innerhalb der Kernzeiten, dürfen Sie den Fehlgrund "Ausgleich Saldo" auf dem Buchungsterminal mit der F3-Taste buchen. Somit wird die fehlende Arbeitszeit vom Saldo abgebucht und es scheint keine Kernzeitverletzung auf. Dieser Ausgleich innerhalb der Kernzeiten muss präventiv vom zuständigen Vorgesetzten mündlich genehmigt werden oder, falls dies regelmäßig vorkommt, schriftlich festgehalten werden.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2764 vom 26.07.2004 wurden die Richtlinien für die Festlegung der Arbeitszeiten des Personals mit Verwaltungsaufträgen an den Schulen bei gleichzeitiger Einführung der elektronischen Zeiterfassung genehmigt.

Der Beschluss bestätigt die Autonomie der Schulen bei der Arbeitszeitgestaltung des Verwaltungspersonals. Die Schulführungskräfte sind an die gesetzlichen, kollektivvertraglichen Bestimmungen gebunden und verfolgen die Grundsätze der guten Verwaltung.

Buchung (Stempelung)

Bei Dienstantritt erhalten Sie einen Buchungsausweis (Stempelkarte), soweit an Ihrer Dienststelle eine Stempeluhr (Buchungsterminal) vorhanden ist. Damit Ihre effektive Arbeitszeit erfasst werden kann, müssen Sie das Betreten und Verlassen des Dienstgebäudes stempeln.

Alle Ein- und Ausgänge sind verpflichtend zu stempeln, unabhängig davon, ob es um Regelarbeitszeit oder außerordentliche Dienstleistungen am Dienstsitz handelt!

Für besondere Gründe (z. Bsp. Kaffeepause, Dienstgang, Außendienst, Kurze Abwesenheiten) geben Sie den vorgesehenen, an der Stempeluhr angeführte Schlüsselzahl ein. Beachten Sie bitte: jedes EIN braucht ein AUS!

Der Zugang Arbeitszeiterfassungssystem ist mit Landes-Account möglich, wo Sie Ihre Buchungen, Überstunden, Urlaubstage und Anderes sichten, elektronische Anträge (Fehlzeit- oder Korrekturanträge) und Ausdrucke erstellen können (siehe nachstehend die Zugangsmöglichkeiten).

Das Monatsjournal, das alle im betreffenden Monat durchgeführten Buchungen und Eintragungen enthält, ist zu kontrollieren und gegebenenfalls mittels zusätzlichen Korrektur- oder Abwesenheits-Anträgen zu ergänzen oder zu vervollständigen.

Handbuch und Anleitungen

Verwaltungstechnische Anweisungen zur elektronischen Zeiterfassung für das Verwaltungspersonal der Schulen sind im Handbuch enthalten.

Arbeitszeit-Saldo für das Verwaltungspersonal der Schulen

Der Arbeitszeit-Saldo (das heißt das Zeitguthaben bzw. die Zeitschuld) am Ende des Monats kann bis zu +/- 15 Stunden betragen.
Den positiven Saldo der Arbeitszeit können Sie ausgleichen, sofern dies vorher von der zuständigen Führungskraft genehmigt wurde.

Tabelle Umwandlung Minuten in Hundertstel

Elektronisches PK

 

Zugang zu Zeiterfassungssystem

  1. für Antragsteller/in
  2. für Genehmiger/in
  3. für Sachbearbeiter der elektronischen Zeiterfassung an den Schulen oder schulähnlichen Strukturen

Ansprechpersonen

AZES

Igor Scanzoni
Tel. +39 0471 411590
E-Mail: Igor.Scanzoni@provinz.bz.it

Gerda Schanung
Tel. +39 0471 411591
E-Mail: Gerda.Schanung@provinz.bz.it

Giusy Gravina
Tel. 0471 411593
E-Mail: Giusy.Gravina@provinz.bz.it

    Verwaltungspersonal der Schulen

    Rosanna Bonometti
    Tel. +39 0471 411637
    E-mail: rosanna.bonometti@provinz.bz.it

    Stefania Stramacchia
    E-mail: stefania.stramacchia@provinz.bz.it