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Coronavirus: Neue Verordnung mit Screening-Angebot an Schulen

Der Landeshauptmann hat heute (3. September) Abend die Verordnung Nr. 30 unterzeichnet. Mit ihr wird in den ersten vier Schulwochen ein Corona-Screening in allen Schulstufen angeboten.

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (3. September) die Corona-Verordnung Nr. 30 unterzeichnet.

Wie von der Landesregierung am vergangenen Dienstag, 31. August angekündigt, wird damit an den Schulen ein breites Testangebot (Screening) zur Vorbeugung gegen die Verbreitung des Coronavirus angeboten. Die Schülerinnen und Schüler der Schulen aller Schulstufen sind in den ersten vier Wochen des Schuljahres 2021-2022 eingeladen, sich diesem vom Südtiroler Sanitätsbetrieb organisierten Screening zu unterziehen.

Keinen Green-Pass braucht es laut Verordnung für Nutzung der Schulmensa und auch nicht bei sportlichen oder kulturellen Tätigkeiten im Rahmen der Unterrichtszeit in externen sportlichen Einrichtungen oder an kulturellen Orten, sofern die Einrichtung ausschließlich von der Klasse oder von der Gruppe der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler benutzt wird. 

Die neue Verordnung ist wie üblich im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.


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