Vollzeit

Hier finden Sie Informationen über die Vollzeit-Arbeitszeiten der verschiedenen Berufskategorien.

Berufskategorien

Ihre wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitarbeit beträgt 38 Stunden. Damit Sie Ihre Arbeitszeit flexibel gestalten können (nur im Falle von elektronischer Zeiterfassung), wurden Kern- und Gleitzeiten eingerichtet. In der Kernzeit müssen Sie im Dienst sein, in der Gleitzeit können Sie den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende unter Berücksichtigung der Diensterfordernisse selbst bestimmen.

Bei Vollzeitarbeit haben Sie eine durchschnittliche Tagesarbeitszeit, auch Tagessoll genannt, von 7,36 Stunden. Der Arbeitszeit- oder Gleitzeitsaldo (das heißt das Zeitguthaben bzw. die Zeitschuld) am Ende des Monats kann bis zu +/- 8 Stunden betragen.

Kernzeit

8.45 bis 12.15 Uhr
14.30 bis 16.15 Uhr

Gleitzeit

7.30 bis 8.45 Uhr
12.15 bis 14.30 Uhr
16.15 bis 18.00 Uhr

Die obligatorische Mittagspause von mind. 30 Minuten ist während der Gleitzeit zwischen 12.15 bis 14.30 Uhr einzunehmen.
Wenn es die dienstlichen Erfordernisse erlauben, kann im Laufe des Arbeitstages eine Ruhepause (sog. „Kaffeepause“) von bezahlten 15 Minuten (entweder am Vormittag oder am Nachmittag) eingelegt werden. Es versteht sich von selbst, dass diese Ruhepause nicht gleich bei Arbeitsbeginn oder vor dem Arbeitsende genommen werden darf.

Die wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeit-Arbeitsverhältnis ist für das Verwaltungspersonal in den Schulen mit 38 Stunden festgelegt.

Grundsätzliches:

  • Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2764 vom 26.07.2004 wurden die Richtlinien für die Festlegung der Arbeitszeiten des Verwaltungspersonals der Schulen bei gleichzeitiger Einführung der elektronischen Zeiterfassung genehmigt.
  • Die Vereinbarung zur individuellen Stundenplaneinteilung erfolgt wird zwischen zuständiger Führungskraft und der/dem Bediensteten.
  • Bei der Einteilung der täglichen Arbeitszeit ist zu berücksichtigen, dass in der Regel das Höchstausmaß von 10 Tages-Arbeitsstunden nicht überschritten wird, und, dass nach 6 Stunden durchgehender Arbeitsleistung eine Unterbrechung von wenigstens 30 Minuten erfolgt.
  • An den Schulen ist die Buchungspflicht eingeführt und diese gilt für das gesamte Verwaltungspersonal und dem Personal das Verwaltungstätigkeiten von wenigstens 19 Stunden in der Woche durchführt.
  • Der Arbeitszeitsaldo am Ende des Monats ist in der Regel nicht höher als +15 Stunden bzw. nicht niedriger als -15 Stunden.

Öffnungszeiten der Schulsekretariate:

  • An allen Schultagen von 08.30 bis 12.00 Uhr und nachmittags am Donnerstag (Bürgertag) wenigstens bis 17.30 Uhr
  • Stundenplangestaltung von 5 oder 6 Wochentagen mit einer Verteilung von nicht mehr als 10 Halbtagen (bei Vollzeitaufträgen)
  • Arbeitszeitrahmen für das Verwaltungs- und Bibliothekspersonal, technisches Personal und Hilfspersonal: von 07.00 bis 19.00 Uhr
  • Arbeitszeitrahmen für das Hilfspersonal, bei außerschulischen Tätigkeiten oder Schulbetrieb am Abend: von 06.00 bis 24.00 Uhr

Laut BA für das Landeslehrpersonal vom 27.06.2013 ist die Unterrichtszeit folgendermaßen festgelegt:

  1. 680 Stunden pro Jahr (20/20 durchschnittliche Wochenstunden) in jenen Fächern, für deren Unterricht der Abschluss eines fünfjährigen oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung oder - in einzelnen, von der Landesregierung bestimmten Fällen - der Abschluss eines dreijährigen Hochschulstudiums vorausgesetzt ist;
  2. 748 Stunden pro Jahr (22/22 durchschnittliche Wochenstunden) in jenen Fächern, in denen vorwiegend berufsqualifizierende Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt werden und für deren Unterricht entsprechende Berufserfahrung, Berufsqualifikationen oder Ausbildungsnachweise vorausgesetzt sind.
  3. Für den Unterricht der Praxislehrer/Praxislehrerinnen sind pro Jahr insgesamt 884 Stunden vorgesehen (26/26 durchschnittliche Wochenstunden).

Der Stundenplan ist jedenfalls mit der vorgesetzten Schulführungskraft zu vereinbaren.

Laut BA für das Landeslehrpersonal vom 27.06.2013 sind für den Unterricht der Musiklehrer/Musiklehrerinnen pro Jahr insgesamt 816 Stunden vorgesehen (24/24 durchschnittliche Wochenstunden).

Der Stundenplan ist mit dem vorgesetzten Musikschuldirektor zu vereinbaren.

Laut Bereichsabkommen für das Landeslehrpersonal vom 27.06.2013 ist die Dienstzeit der Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen in Heimen mit 38 / 38 Wochenstunden festgelegt.

Die besondere Arbeitszeit des Kindergartenpersonals ist im Bereichsabkommen vom 19. Juli 2016 geregelt.

Bereichsabkommen vom 19. Juli 2016

Laut Art. 2 des Bereichsabkommens für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration vom 11.06.2019 beträgt die vertragliche Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration bei einem Vollzeitarbeitsverhältnis 38 Wochenstunden.Im Rahmen der Arbeitszeit ist während der Zeit der didaktischen Tätigkeit die Bildungsarbeit und Unterstützungsarbeit mit den Schülerinnen und Schülern im Ausmaß von 31 Wochenstunden zu leisten, auf welche im Verhältnis zur Verwaltungstätigkeit ein Koeffizient von 1,22 zur Anwendung kommt. Die individuelle Vor- und Nachbereitung der Bildungs- und Unterstützungstätigkeit sind ebenfalls Aufgaben laut Berufsbild und müssen in jedem Fall geleistet werden.

Aufträge mit weniger als 38 Wochenstunden sind Teilzeitaufträge für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration und die Aufteilung der Wochenstunden für die direkte Arbeit mit dem Kind/Schüler und für die Planung, Vorbereitung und Fortbildung erfolgt im Verhältnis.

In diesem Rahmen legt die Leitung der Bildungs- und Erziehungseinrichtung aufgrund der Bedürfnisse des Kindes/Schülers mit Beeinträchtigung den Stundenplan des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin für Integration fest. Nach Möglichkeit werden die Bedürfnisse des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin berücksichtigt.

 

Bereichsabkommen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration vom 11. Juni 2019, Beschluss der LR 464/2019: Regelung zur Arbeitszeit

Ansprechpersonen

Verwaltung

Giusy Gravina
Tel. +39 0471 411593
E-Mail: Giusy.Gravina@provinz.bz.it
Igor Scanzoni
Tel. +39 0471 411590
E-Mail: Igor.Scanzoni@provinz.bz.it

    Verwaltungspersonal der Schulen

    Rosanna Bonometti
    Tel. +39 0471 411637
    E-Mail: rosanna.bonometti@provinz.bz.it
    Stefania Stramacchia
    E-mail: stefania.stramacchia@provinz.bz.it

      Lehrpersonal

      Barbara Ghirotto
      Tel. +39 0471 411625
      E-Mail: barbara.ghirotto@provinz.bz.it
      Barbara Defranceschi
      Tel. +39 0471 411624
      E-Mail: barbara.defranceschi@provinz.bz.it