Die auf dieser Seite zur reinen Information veröffentlichten Beschlüsse ersetzen nicht die Kopien, die von der Landesverwaltung für die vom Gesetz vorgesehenen Fälle ausgestellt werden. Abschriften, welche dem Original entsprechen, sind beim Amt für Institutionelle Angelegenheiten im Landhaus I, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen erhältlich.
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Die Beschlüsse der Landesregierung haben sofortige Wirkung sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
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Nummer | Datum | Betreff | Typologie | Download |
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21 | 21.01.2020 | Verfassungsmäßigkeitsvorfrage der Artikel 18 Absatz 1 und 25 Absatz 1 des Einheitstextes der Landesgesetze über die Ordnung der geschlossenen Höfe (D.LH. vom 7. Februar 1962, Nr. 8) - Vorzug des Ältesten bei mehreren Berufenen gleichen Erbschaftsgrades und Geschlechts bei der Übernahme eines geschlossenen Hofes im Falle von gesetzlicher Erbfolge | - | |
32 | 21.01.2020 | Ersetzung eines Mitglieds des Landesbeirates für das Recht auf Hochschulbildung - Erhöhung Ausgabe | - | |
38 | 21.01.2020 | Meraner Stadttheater- und Kurhausverein: Zuweisung 2020 | - | |
31 | 21.01.2020 | Ordentliche und außerordentliche Instandhaltung der Landes- und Staatsstraßen - Maßnahmenprogramm 2020 | - | |
23 | 21.01.2020 | Landeskollektivvertrag für den Bereich der Sanitären Leiter des Landesgesundheitsdienstes - Zweiter Teilvertrag - Ermächtigung zur Unterzeichnung | - |
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